Die Besucher unserer Sportanlage Haldy müssen bei Veranstaltungen und Spielbetrieb beachten:
Eine Kontaktnachverfolgung ist notwendig, die Daten der Zuschauer werden aufgenommen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben für 14 Tage von unserem Datenschutzbeauftragten aufbewahrt.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
HYGIENEKONZEPT
Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball
Vereinsinformationen
Verein SV Preußen 1919 Merchweiler e.V.
Ansprechpartner Nicola Wirges, Peter Hornung
E-Mail nicola.wirges@googlemail.com, pehorn1964@web.de
Kontaktnummer 0160 / 94407128, 0173 / 1644628
Adresse Sportstätte Sportplatz Haldy, Waldstrasse, 66589 Merchweiler
Vorbemerkung
Der SV Preußen 1919 Merchweiler e.V. verfügt nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über ein ausgearbeitetes Hygienekonzept, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Spieler und aller am Fußballsport Beteiligten beizutragen. Der hier niedergeschriebene Hygieneplan gilt ausschließlich für die Nutzung der Sportanlage „Haldy“ und deren Umfeld wie bspw. Parkplatz usw. Dieser Plan und dessen Einhaltung wird durch den Vorstand des SV Preußen 1919 Merchweiler e.V. für das gesamte Gelände der Sportanlage „Haldy“ angeordnet.
Dieses Hygienekonzept erweitert und konkretisiert den Hygieneplan vom 06.05.2020. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden im weiteren Verlauf erläutert. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.
Entsprechend den Hinweisen des RKI zur Kontaktnachverfolgung bei Atemwegserkrankungen durch das SARS-COV-2 sind Kurzzeitkontakte und Kurzzeitbegegnungen Kontakte zwischen Personen, die von Angesicht zu Angesicht (Face-to-Face) kumulativ weniger als 15 Minuten andauern. Bei diesen Kontakten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nur geringe Infektionsrisiken zu erwarten.
- Allgemeine Hygieneregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen ist auf die Wahrung der Abstandsregeln und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu achten.
- In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Intensives Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände vor und direkt nach der Trainingseinheit oder dem Spiel
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
- Die Spieler*innen tragen bei Wettkampf und Training ausschließlich ihre persönliche Ausstattung.
- Die benutzten Trainingsmaterialien werden nach der Benutzung mit Wasser und Seife gereinigt.
- Verdachtsfälle Covid-19
Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.
Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreff ende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreff enden Person.
- Organisatorisches
• Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben in Absprache mit der Gemeinde Merchweiler, Ordnungsamt.
• Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs sind der 1.Vorsitzende und der Geschäftsführer.
• Die Sportstätte ist mit Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
• Alle Trainer*innen und verantwortliche Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
• Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen. Es erfolgt eine Übermittlung dieser Konzeption über die gängigen Vereinskommunikationswege bspw. das elektronische Vereinspostfach.
• Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts am Eingangsbereich der Sportstätte.
• Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
- Zonierung
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
• In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
• Spieler*innen
• Trainer*innen
• Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
• Schiedsrichter*innen
• ggfls. Sanitäts- und Ordnungsdienst
• Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
• Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
Die Zone 1 wird ausschließlich über den markierten Weg direkt von der Kabine aus betreten und verlassen. Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt. Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
• Spieler*innen
• Trainer*innen
• Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
• Schiedsrichter*innen
• Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 Meter Abstand) oder Tragen von Mund-Nase-Schutz. In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet. Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams sowie die Verteilung der Teams auf die vorhandenen vier Mannschaftskabinen vorgesehen. Die Verteilung der Mannschaften auf die Kabinen und die Wechselzeiten des Aufenthaltes der Mannschaften in den Kabinen wird je nach Spieltag koordiniert und frühzeitig vor Ort bekanntgegeben. Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/ Trennung. Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
• Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
• Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Haupteingang mit zwei getrennten Zugängen. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs wird dabei dokumentiert und ist stets bekannt. Sie richtet sich nach den derzeit geltenden landesrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Abstandsregelungen und die jeweiligen Platzverhältnisse der Sportanlage.
• Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschränkungen informiert.
• Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht unterschritten.
• Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand) werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
• Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen auf der Barriere
• Spuren zur Wegeführung auf den Hauptverkehrswegen der Sportanlage
• Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
• Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.
Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
• Vereinsheim
Das Vereinsheim bleibt für den Verkauf von alkoholischen und nichtalkoholischen Kaltgetränken geschlossen. Hierfür werden entsprechend angepasst an das Besucheraufkommen ein oder mehrere Getränkestände mit den entsprechenden Schutzvorkehrungen zur Abstands- und Hygienewahrung im Außenbereich (Zone 3) betrieben. Im Vereinsheim werden entsprechend den landesrechtlichen Bestimmungen zu den Gaststätten die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften umgesetzt. Im Vereinsheim erfolgt im abgetrennten Thekenbereich der Verkauf von Kuchen und Kaffee.
- Spielbetrieb Abläufe/Organisation vor Ort
Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl (Zuschauer, Spieler, Offizielle) wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten. Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
• Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen (1,5 Meter Abstand) und Hygienevorgaben zu beachten.
• Die Anreise der Schiedsrichter mit Team kann unter Einhaltung der Hygieneregelungen in einem Auto erfolgen.
• Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten. Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
• Die Abstandsregel (1,5 m Meter Abstand) soll eingehalten werden.
• Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
• Eventuelle Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
• Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen in wechselnden Gruppen. Alternativ trägt jeder in der Kabine anwesende Spieler, Trainer oder Vereinsverantwortliche einen Mund-Nasen-Schutz.
• Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
• Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
• Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
• In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
Duschen/Sanitärbereich
• Die Abstandsregel (1,5 Meter) ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind.
• Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.
• Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts werden eingehalten.
• Die Aufenthaltsdauer in den Dusch- und Sanitärräumen ist auf ein Minimum zu beschränken. Spielbericht
Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren. Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
• Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
• In Absprache mit dem Schiedsrichter soll nach Möglichkeit auf Auswechselkärtchen verzichtet werden.
Aufwärmen
• Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen innerhalb der Zone 1 statt, in denen vor allem der Mindestabstand von 1.5 m zu Zuschauern und anderen Personen gewährleistet ist.
Ausrüstungs- und Spielberechtigungskontrolle
• Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
• Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- In Abstimmung mit dem Schiedsrichter verzichtet er auf einen Besuch in der Kabine bzgl. Ansprache/Passkontrolle.
Einlaufen der Teams
• Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
• Kein „Handshake“
• Keine Team-Fotos
• Keine Eröffnungsinszenierung und kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
Trainerbänke/Technische Zone
• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
• Auf der Auswechselbank jedes Teams soll auf die Einhaltung der Abstandsregeln geachtet werden, alternativ soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Die Ersatzbank ist in einem Mindestabstand zu den Zuschauern aufgestellt oder der Bereich dahinter ist für Zuschauer gesperrt.
Stand 02.09.2020
Nikola Wirges Peter Hornung
Erster Vorsitzender Geschäftsführer